Verfügung des Ordnungsamtes vom 21.8.2012

Verfügng21.8.

In dieser neuesten Verfügung des Ordnungsamtes wird ausgeführt , daß das Ordnungsamt keine Unterscheidung machen möchte zwischen Infostand und Mahnwache.
Obwohl wir eine Mahnwache angemeldet haben, wurde uns nur ein Platz von 6m² ,wie für einen Infotisch notwendig, zugestanden.
Demzufolge dürfte es eine Mahnwache als eigene Versammlungsform gar nicht geben.
Unsere Mahnwache ist über Tage nämlich vom 16.8. bis 23.8. angemeldet und nicht für ein paar Stunden wie ein Infotisch.
Bei der Mahnwache gegen den Irakkrieg auf dem Römer war ein Zelt kein Problem.
Ein Zeltverbot für eine Mahnwache scheint eine neue Erfindung des Frankfurter Ordnungamtes zu sein.
Für ein Pavillion und ein Zelt wird eine Sondergenehmigung beim Straßenverkehrsamt verlangt.
Beim Versuch, eine solche  Sondergenehmigung zu erhalten, sagte Frau Berger vom Straßenverkehrsamt, daß sie nicht mehr dafür zuständig seien. Diese Zuständigkeit vielmehr an Herrn Gehlen vom Ordnungsamt übergegangen sei. Herr Gehlen jedoch sagte, daß er nur für Veranstaltungen ( diese hätten eine Vorlaufzeit von 4 Wochen) zuständig sei,  jedoch nicht für politische Mahnwachen.  Dafür sei Herr Liedke zuständig.
Herr Liedke ist jedoch derjenige, der die Verfügung verfaßt hat und uns an das Staßenverkehrsamt verwies. Sollte er wirklich nicht über seine Kompetenzen Bescheid wissen?  Oder ging es nur darum, einen Schuldigen für seine unmenschlichen Auflagen zu finden, am besten gleich das Opfer selbst.

Wenn man bedenkt, daß die Campräumung am 6. August nur unter der Voraussetzung mit dem Versammlungsrecht in Einklang zu bringen war, daß man uns den Ort anbot, auf dem wir jetzt sind, ist diese Bedingung einer 4 wöchigen Vorlaufzeit gar nicht durchführbar.

Normale menschliche Bedürfnisse wie Schutz vor Wetter und Schlafen um eine Dauerwache durchzuführen, werden uns beschnitten. Deswegen darf es bei brütender Hitze kein Pavillon geben.
Ein Pavillion zum Sonnenschutz bei 35° im Schatten und 45° auf dem Beton am WillyBrandtPlatz am 21.8. wurde bereits von der Polizei gewaltsam entfernt. Auch ein Zelt ist verboten, als ob man bei einer DauerMahnwache nicht schlafen müßte.
Das Nachgehen von solchen Bedürfnissen wertet das Ordnungsamt als Beweis, daß wir einen anderen Zweck,  als den des politischen Protests verfolgen.
Solche Kunstwesen, die sich das Ordnungsamt als rechtmäßige, politische Protestierer konstruiert, die unbeeindruckt von der größten Hitze und gegen Regen , und ohne Schlaf auskommen,  müssen aber erst noch geschaffen werden.
Menschliche Wesen sind es nicht. Anscheinend können diese auch, wie Straßenbahnen ihre Mahnwache zeitlich auf die Zeitdauer beschränken , in denen die Straßenbahnen verkehren.

Diese Konstruktion des rechtmäßigen politschen Protestierers wird das Ordnungsamt, wie heute angekündigt, gewaltsam durchsetzen. Wahrscheinlich heute Nacht um 2:00Uhr.

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