Versammlung im öffentlichen Raum soll verhindert werden

Versammlungsrecht wird in Frankfurt immer mehr zur Farce

Die Anmeldung einer der 3 Occupy Mahnwachen vor der EZB wird willkürlich vom Ordnungsamt Anfang November für nichtig erklärt.      Entzug-Anmeldung

Begründung: “Mit Ihrer ständigen Abwesenheit machen sie deutlich, daß sie kein Interesse an der Durchführung der Mahnwache haben.” Der Anmelder, Herr Olejniczak, war wegen dem schlechten Wetter nicht jederzeit auf dem Platz anwesend.

Herr Olejniczak hat seit Mitte Oktober ein Zelt beim Stadtbauamt angeldet, auf die es bisher keine Antwort gab. Sieht so ein mangelndes Interesse aus?
Die mangelnde Anwesenheit ist durch die Verhinderung von Zelten bedingt und nicht durch mangelndes Interesse.

Es ist zynisch, wenn das Ordnungsamt in den Verfügungen das Aufschlagen von Zelten mit dem Hinweis versieht, daß dafür eine Sondergenehmigung vom Statdbauamt erforderlich sei, und ein diesbezüglicher Antrag beim Stadtbauamt aber über 3 Wochen, bis heute unbeantwortet bleibt und dann dem Antragsteller wegen mangeldem Interesse  die Anmeldung entzieht.

In diesem Zusammspiel von Verzögerung der Bearbeitung der Sondernutzungserlaubnis und dem Entzug der Anmeldung, wenn man sich nicht dem Regen aussetzt, zeigt sich die Absicht,die Durchführung einer Mahnwache zu verhindern.

Zelt bei der Mahnwache am Williy-Brand -Platz erneut beschlagnahmt.Der andere Anmelder hatte wegen dem starken Regen, gegen den das von allen Seiten offene Pavillion keinen Schutz bot, am 5.11. ein Zelt über das Pavillion gelegt, das aber nach 2 Seiten hin offen blieb. Nach Schwierigkeiten mit der Polizei gab es ein Gespräch mit dem Ordnungsamt und es wurde zugesichert, daß das Zelt bis zu einer weiteren Entscheidung am 9. 11. vorerst stehen bleiben könne.

Am 7 . 11. wurde das Zelt jedoch entgegen dieser Absprache mit Herrn Liedke von der Polizei beschlagnahmt.

Linie des Ordnungsamtes wird offen ausgesprochen: Versammlung im öffentlichen Raum soll verhindert werden

In der Antwort des Ordnungsamtes vom 6.11. auf unseren Widerspruch gegen die bisherigen Verfügungen das Ordnungamtes AntwortWiderspruch   lesen wir:

“Wer sich unter freiem Himmel versammelt, muß immer mit den herrschenden Witterungsbedingungen rechnen und die möglicherweise auftretende Unannehmlichkeiten akzeptieren. Den Demonstranten steht es frei, sich zu entfernen oder eine Versammlung im geschlossenen Raum zu organisieren.”

Damit gibt es keine Versammlung mehr im öffentlichen Raum, es sei denn , die Mahnwachenteilnehemer sind bereit, sich jeder Witterung auszusetzen.

Dieser menschenverachtende Zynismus zielt auf die Verhinderung der Versammlung im öffenlichen Raum.

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